Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
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Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Rentner müssen bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben. Bevor sie wegen unvollständiger Angaben Geld verschenken, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, rät ein Experte in der Netzeitung.

Seit 2005 unterliegen Bezüge der Gesetzlichen Rentenversicherung der so genannten nachgelagerten Besteuerung: Wer vor dem 1.1.2005 schon in Rente war oder im Laufe des vergangenen Jahres in den Ruhestand gegangen ist, muss deshalb wie jeder andere Steuerpflichtige auch eine Steuererklärung abgeben.

Allerdings beträgt der steuerpflichtige Teil der Gesetzlichen Rente 50 Prozent der Einkünfte. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Wer im laufenden Jahr erstmals Rente bezieht, muss 52 Prozent der Rente versteuern. Der steuerfreie Teil sinkt auf 48 Prozent. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Teil pro Jahr um zwei Prozentpunkte. Danach erhöht er sich jährlich um einen Prozentpunkt.

Umstellung 2040 beendet

Ab 2040 muss dann die Rente komplett versteuert werden. Der im Jahr der Berentung geltende steuerpflichtige Betrag ist indes für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben. Hintergrund ist die schrittweise Umstellung auf Steuerfreiheit für Altersvorsorgebeiträge, während die Auszahlungen der Steuerpflicht unterliegen.
Auch Rentner können indes Steuern sparen und Kosten absetzen. Wer beispielsweise außergewöhnliche Belastungen für Zahnersatz, Brille, Medikamente hat, kann die Kosten teilweise steuerlich geltend machen. Auch Aufwendungen für Scheidungskosten oder für eine Beerdigung hat, kann die Steuerlast drücken. Allerdings gilt ein Teil der Belastungen als zumutbar. Die Höhe der zumutbaren Selbstbeteiligung hängt von der Summe der Einkünfte ab. Wichtig ist, dass Steuerpflichtige alle Ausgaben mit Quittungen belegen können.

Freibeträge senken Steuerlast

Als «besondere» außergewöhnliche Belastungen können Rentner Pauschalbeträge absetzen. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen wegen Behinderung, für Hinterbliebene oder für eine Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit. Hinzu kommen Sonderaufwendungen beispielsweise für Kranken- und Pflegeversicherung, die zum Teil von der Steuer abgesetzt werden können.
Rentner genießen außerdem dieselben Freibeträge wie andere Steuerpflichtige. So verbleiben bei Alleinstehenden 7664 Euro (15.328 Euro bei Verheirateten) als Existenzminimum steuerfrei. Ist die Rente also die einzige Einkommensquelle und übersteigt der steuerpflichtige Teil nicht den Freibetrag, muss auch nichts an den Fiskus abgeführt werden. Gleiches gilt, wenn nach Abzug der Freibeträge, Sonderaufwendungen und Belastungen der steuerpflichtige Teil unter dem steuerpflichtigen Existenzminimum liegt.

Alle müssen sich erklären

Eine Steuererklärung müssen indes alle Rentner abgeben. «Für sie gelten dieselben Fristen wie für andere Steuerpflichtige», erläuterte Martin Roth von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Neustadt. «Rentner müssen also bis 31. Mai die Erklärung beim Finanzamt abgeben». Für einen Großteil der Rentner bringt die Neuregelung dem Steuerexperten zufolge lediglich mehr Bürokratie. Steuern abführen müsse tatsächlich nur eine Minderheit. «Als Faustregel kann man sagen, dass wer weniger als 18.000 Euro im Jahr als Rente bezieht, muss nichts zahlen.»

Schwierig wird es für jene Rentner, die jetzt erst merken, dass sie schon in der Vergangenheit Steuern hätten abführen müssen. Schon bisher war nämlich der so genannte Ertragsanteil der Gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil war eine vom Gesetzgeber festgelegte Prozentzahl, die vom Alter beim Renteneintritt abhing.

Hilfe bei der Steuererklärung ratsam

Kommt das Finanzamt nun dahinter, dass ein Rentner Steuern schuldig geblieben ist, kann er auch rückwirkend veranlagt werden. »Betroffene sollten nichts unterschreiben oder gegenüber den Finanzbeamten erklären, sondern gleich einen Steuerberater aufsuchen«, empfiehlt Roth.

Generell rät der Steuerexperte jedem Rentner, Hilfe hinzuzuziehen. »Schon jetzt zeigt sich, dass die Dummen jene sind, die sich nicht beraten lassen«. Zwar sei die Steuererklärung auch ohne Steuerberater durchaus machbar. »Aber die wenigsten Ruheständler kennen sich mit den Gesetzen, Freibeträgen und Höchstgrenzen aus. Um nicht unnötig Geld zu verschenken, ist es besser, gleich einen Experten zu Rate zu ziehen.

Quelle: netzeitung.de


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Das Alterseinkünftegesetz - Gerecht für Jung und Alt.
Eine Broschüre des
Bundesfinanzministeriums Format: PDF (884 kb)



Checkliste zur steuerlichen Förderung
der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Eine Checkliste des Bundesfinanzministeriums
Format: PDF (157 kb)





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