Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
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Steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen

In Zukunft werden Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR steuerfrei gestellt. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes die unter der Basis-Versorgung zusammengefassten Altersversorgungen. Derzeit sind solche Aufwendungen nur beschränkt abziehbar.

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Stärkere Entlastung des Bürgers dadurch, dass die Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Rentenbeiträge werden steuerfrei

2005 können maximal 60% der geleisteten Altersvorsorgebeiträge und maximal 60% von 20.000 EUR, d.h. 12.000, als Sonderausgaben geltend gemacht werden

Bis 2025 wird der Sonderausgabenabzug p.a. um 2% gesteigert

Ab 2025 können die Altersvorsorgebeiträge dann zu 100% steuerlich geltend gemacht werden (Obergrenze 20.000 EUR)



Steuerliche Behandlung - Beispielrechnung

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