Steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen
In Zukunft werden Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR steuerfrei gestellt. Als Aufwendungen zur Altersvorsorge gelten im Sinne des Gesetzes die unter der Basis-Versorgung zusammengefassten Altersversorgungen. Derzeit sind solche Aufwendungen nur beschränkt abziehbar.