Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben Beiträge zu Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind, können als Sonderausgaben geltend gemacht und damit steuerfrei gestellt werden.
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