Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
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Nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften

Was heißt eigentlich nachgelagerte Besteuerung ?

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter.
siehe Rentenbesteuerung

Dafür bleiben Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeitsphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.
siehe Altersvorsorgeaufwendungen

Der Übergang zu nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt aber schrittweise, da im Falle der sofortigen Einführung eintretende Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.

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Das Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten dann besteuert werden, wenn die Renten ausgezahlt werden, während die Beiträge, die gezahlt werden, um die Rentenansprüche zu erwerben, weitgehend oder ganz steuerfrei bleiben.

Bis 2004 werden in Deutschland Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und der Alterssicherung der Landwirte nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, während die Pensionen von Beamten und aus betrieblicher Altersvorsorge nahezu in voller Höhe der Einkünfte besteuert werden. Durch das Alterseinkünftegesetz wird ab 2005 bis 2040 zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nachgelagerte Besteuerung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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