Startseite 1. Basisversorgung private Basisrente (Rürup-Rente)
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Basisrente (Leibrentenversicherung) |
Die neue Basisrente bietet eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit für all diejenigen, die ab dem 60. Lebensjahr Wert auf eine monatliche Rentenzahlung legen.
Die Basisrente eignet sich besonders für: - Selbstständige und Freiberufler - gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte
Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen. 2005 sind bereits 60% der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2%-Punkt-Schritten auf 100% siehe Altersvorsorgeaufwendungen
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Beispielrechnung 2005 Basisrente |
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Beispielrechnung für 2005
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ohne Basisrente
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mit Basisrente
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Arbeitnehmeranteil GRV
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3000 EUR
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3000 EUR
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Arbeitgeberanteil GRV (steuerfrei)
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3000 EUR
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3000 EUR
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private Basis-Rente
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2000 EUR
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geleistete Beiträge
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6000 EUR
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8000 EUR
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davon 60%
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3600 EUR
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4800 EUR
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abzgl. Arbeitgeberanteile
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3000 EUR
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3000 EUR
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absetzbar
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600 EUR
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1800 EUR
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1.200 EUR mehr absetzbar aufgrund privater Basisrente, Steuerersparnis: 300 € (bei Steuersatz 25%)
Höchstbetrag , also 60% von 20.000 € (=12.000 €), abzgl. Arbeitgeberanteil (3.000 €) ergibt maximal absetzbaren Betrag: 9.000 € |
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung der Basisrente erfüllt sein?
Beiträge zu Gunsten einer Basisrente werden nur dann gefördert, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht. Die Leistungen dürfen außerdem nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich - wie bei den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung um Vorsorgeprodukte handelt, bei denen die angesparten Beiträge auch tatsächlich zur Altersversorgung verwendet werden.
Aus diesem Grund dürfen die entstandenen Versorgungsanwartschaften
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nicht vererblich |
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nicht übertragbar |
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nicht beleihbar |
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nicht veräußerbar |
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nicht kapitalisierbar sein |
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Zusatzversicherungen können in den Vertag eingeschlossen werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Witwenrente für den Ehegatten des Steuerpflichtigen begründen. |
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Die Rentenleistungen aus Zusatzversicherungen zu einer Basisrente (Rürup-Rente) werden wie die Altersrente des Vertrags ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterworfen. Die Steuerlast auf solche Rentenleistung ist somit höher als auf die gleiche Leistung aus einer Zusatzversicherung zu einer herkömmlichen Lebens- oder Rentenversicherung. |
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Übrigens |
Rürup-, Riester und Betriebsrenten sind "Hartz IV -sicher", d.h., sie bleiben beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei ! |
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