Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
Startseite1. BasisversorgungRentenbesteuerung

Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Rentner müssen Steuererklärung abgeben

Rentner müssen bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben. Bevor sie wegen unvollständiger Angaben Geld verschenken, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, rät ein Experte in der Netzeitung.

Seit 2005 unterliegen Bezüge der Gesetzlichen Rentenversicherung der so genannten nachgelagerten Besteuerung: Wer vor dem 1.1.2005 schon in Rente war oder im Laufe des vergangenen Jahres in den Ruhestand gegangen ist, muss deshalb wie jeder andere Steuerpflichtige auch eine Steuererklärung abgeben.
Bericht lesen

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Tipp auf 3-Schichten-Modell.de

Bücher zum Thema Rentenbesteuerung

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nutzen Sie die attraktiven Steuervorteile der Direktversicherung !
Berechnen Sie hier, wie der Staat Ihre Investition in eine Direktversicherung fördert.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Besteuerung von Renten der 1. Schicht

Rentenbesteuerung: Höhere Besteuerung von Renten ( z.B. Rentenzahlungen aus der GRV)

Rentenbesteuerung

ab 2005 unterliegen Alterseinkünfte zu 50% der Besteuerung ( Rentenbesteuerung )

dies gilt für alle Bestandsrenten sowie die in diesem Jahr erstmals gezahlte Renten

Prozentsatz wird für jeden Rentenjahrgang festgeschrieben.

Daraus wird dann der individuelle steuerfreie Betrag ermittelt, der für die Zukunft konstant bleibt !

steigt bis 2020 in 2% Schritten pro Jahr für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang

steigt ab einem Renteneintritt 2021 bis 2040 1% pro Jahr

die volle Besteuerung erfolgt ab 2040

Die Freibeträge betragen 18.900 EUR p.a. für Alleinstehende und 37.800 EUR p.a. für Ehepaare



Rentenbesteuerung - Beispielrechnung

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anzeige

Anzeige

www.autoversicherung-berechnen.de

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die wichtigsten Begriffe dieser Webseite auf einen Blick: | 3-Schichten-Modell | Alterseinkünftegesetz |
| Zusatzversorgung | Riester-Rente | betriebliche Altersvorsorge | Basisrente | Altersvorsorge | Zusatzrente |
| Pensionskasse | Rentenbesteuerung | Vorsorgeaufwendungen | Basisversorgung | Kapitalanlageprodukte  |
| gesetzliche Rentenversicherung | Direktversicherung | Lebensversicherung | private Rentenversicherung  |
| Rürup-Rente | PrämienRente |

©opyright 2004-2005 · 3-Schichten-Modell · Alle Rechte vorbehalten WEBCounter by GOWEB

PAGERANK TOOLS

SitemapImpressumRechtshinweiseDatenschutzNutzungsbedingungen