Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
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Renten & Beamtenpensionen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 06.03.2002 festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen verfassungswidrig ist.
Hintergrund: Beamtenpensionen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Sozialversicherungsrenten werden zurzeit nur mit einem verminderten Prozentsatz (Ertragsanteil) versteuert.

Der Gesetzgeber war somit durch das Urteil gezwungen, für eine Gleichbehandlung zu sorgen. Dies geschieht in einer Übergangszeit von 35 Jahren. Nach Zustimmung des Bundesrates am 11.06.2004 zum Vorschlag des Vermittlungsausschusses wird das Alterseinkünftegesetz am 01.01.2005 in Kraft treten.

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