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Altersvorsorge zum Nulltarif - Sparen aus dem Brutto
Wer sich anstelle von herkömmlichen vermögenswirksamen Leistungen für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) entscheidet, der kann sich ohne finanzielle Einschränkungen eine äußerst attraktive Zusatzversorgung sichern ! Sehen Sie wie attraktiv die Entgeltumwandlung des VL-Anspruchs in Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge ( Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds ) ausehen kann.
In der linken Spalte sehen Sie eine Gehaltsabrechnung mit herkömmlicher VL-Anlage (beispielsweise Bausparverträge, Investmentsparen) und rechts wird der VL-Anteil in eine betriebliche Altersvorsorge investiert. Hier sparen Sie steuerfrei vom Bruttoeinkommen und bis Ende 2008 müssen zudem auf die Beiträge keine Sozialabgaben leisten !
Vorteil in dieser Beispielrechnung: 49,14 EUR mehr investiert und trotzdem gleiches Nettogehalt!
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Gehaltsabrechnung ohne bAV
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Vermögenswirksame Leistungen
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Monatliches Bruttogehalt
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2500.- EUR
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2500.- EUR
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Arbeitgeberanteil VL
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39,88 EUR
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39,88 EUR
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Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
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- 89,02 EUR
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verbleibendes Gesamtbruttogehalt
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2539,88 EUR
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2450,86 EUR
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- Steuern
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- 477,36 EUR
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- 446,91 EUR
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- Sozialversicherungsbeiträge
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- 533,35 EUR
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- 514,66 EUR
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Nettogehalt
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1529,17 EUR
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1489,29 EUR
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- Überweisung herkömmliche VL-Anlage
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- 39,88 EUR
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Überweisung Nettogehalt
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1489,29 EUR
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1489,29 EUR
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Erläuterungshinweise zur Beispielrechnung: Angestellter, Steuerklasse I, Kirchensteuerpflichtig, keine Kinderfreibeträge, AN-Anteil zur Sozialversicherung 21% : RV 9,75%, ALV 3,25%, PV 0,85%, KV 7,15%
Befreiung der Arbeitnehmerbeiträge von der Sozialversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) gilt bis einschließlich 2008.
Bei tarifgebundenen Arbeitnehmern ist eine Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen nur möglich, wenn der Tarifvertrag dies zulässt.
Für Ihre individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! |
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