Volle Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden pro Tag gezahlt.
Halbe Erwerbsminderungsrente wird bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag gezahlt.
Personen mit einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden erhalten nur dann eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie wegen Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen erzielen können.
Bei der privaten Basisrente können Zusatzversicherungen in den Vertrag eingeschlossen werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen begründen.
Bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge können ebenfalls Zusatzversicherungen in den Vertrag eingeschlossen werden, die den Fall der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen absichern.
Bei der privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung oder aber auch Risikolebensversicherung können Zusatzversicherungen in den Vertrag eingeschlossen werden, die den Fall der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit absichern.