Bei der privaten Basisrente können Zusatzversicherungen in den Vertrag eingeschlossen werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente als Witwenrente für den Ehegatten des Steuerpflichtigen begründen.
Bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge können ebenfalls Zusatzversicherungen in den Vertrag eingeschlossen werden, sofern diese einen Anspruch auf eine monatliche Rente als Witwenrente für den Ehegatten des Steuerpflichtigen begründen.
Mit der privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung oder aber auch Risikolebensversicherung haben Sie die Möglichkeit die finanzielle Lücke der Hinterbliebenenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen.