Wenn Sie sich die Option offen halten möchten, Ihr gespartes Geld nicht als eine lebenslange Rente zu verwenden, sondern alles oder einen Teil davon als Kapitalauszahlung zu nutzen, gibt es auch meherer Möglichkeiten:
So gehts...
Bei der Kapitallebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung können Sie sich Ihr Geld nach 12 Jahren auszahlen lassen. Kapitalzahlungen nach dem vollendeten 60.Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden dann nur zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren).
Bei ab 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds die der steuerliche Förderung des §3 Nr.63 EStG unterliegen, haben Sie die Möglichkeit, sich nach dem 60. Lebensjahr 30% des angesparten Kapitals als Einmalzahlung und den Rest als monatliche Rente auszahlen zu lassen.
Bei den neu zertifizierten Riester-Rente Produkten (nach 2005 zertifiziert) hat der Anleger die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Bei den älteren Verträgen kann man 20 % des angesparten Kapitals entnehmen.