Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Personen und deren Ehegatten haben grundsätzlich Anspruch auf die staatliche Förderung. Diese bekommt man, wenn Sie bei einem Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister o.ä. einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag (umgangssprachlich: Riester-Rente) abschließt und die Förderkriterien erfüllen.
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