Zur steuerlichen Förderung bei der Riester-Rente gehört zusätzlich die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bis zu einer festgelegten Obergrenze im Rahmen Ihrer Einkommensteuervaranlagung. Der Zulagenberechtigte kann seine Altersvorsorgebeiträge jährlich steuerfrei als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger als die Zulage, erstattet das Finanzamt dem Steuerpflichtigen die Differenz zwischen der gesonderte festgestellten Steuerersparnis und der Zulage.
DER ENTGELTUMWANDLUNGSANSPRUCH Seit dem 01.01.2002 haben in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) + ggf.1800 EUR können zu Gunsten einer Zusage auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Der umgewandelte Teil des Bruttogehaltes wird nicht ausgezahlt, sondern unter Ausnutzung von steuerlichen Vorteilen zum Aufbau einer Versorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verwendet.
private Basisrente Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen. 2005 sind bereits 60% der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2%-Punkt-Schritten auf 100%