Bei Zahlung einer lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung erfolgt die Besteuerung der Rente mit dem Ertragsanteil, der ab dem 01.01.2005 wesentlich geringer ausfallen wird. Dieses gilt auch für schon länger bestehende Verträge und laufende Leistungen !
Beispiele für Ertragsanteilbesteuerung
Beispielrechnung
Eine Frau bekommt im Alter von 65 Jahren aus Ihrer privaten Rentenversicherung eine monatliche Rente von 300 EUR. Sie muss davon nur den Ertragsanteil (18%), also 54 EUR mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Steigt die Rente beispielsweise in 10 Jahren auf 400 EUR müssen dann 72 EUR versteuert werden (18% v. 400 EUR).
Ertragsanteil Werden Geldbeträge angespart und verzinst, so besteht das Guthaben aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil). Bei Rentenzahlung wird der Ertragsanteil von der Rente subtrahiert und nur dieser unterliegt der Besteuerung. Somit müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern... Steuerlexikon-Online.de