 |
Kapitalzahlungen für ab 2005 abgeschlossene Verträge steuerpflichtig. |
 |
Kapitalzahlungen nach dem vollendeten 60.Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden nur zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren). |
 |
Der steuerpflichtige Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Sparbeiträgen und dem Auszahlungsbetrag. |
 |
Ausnahme: Todesfall-Leistungen sind weiterhin steuerfrei. |
 |
Beiträge für an 2005 abgeschlossene Verträge sind nicht länger als Sonderausgaben abzugsfähig. |
 |
vergünstigte Ertragsanteile bei Rentenleistungen. |