Kapitalzahlungen für ab 2005 abgeschlossene Verträge steuerpflichtig.
Kapitalzahlungen nach dem vollendeten 60.Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden nur zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren).
Der steuerpflichtige Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Sparbeiträgen und dem Auszahlungsbetrag.
Ausnahme: Todesfall-Leistungen sind weiterhin steuerfrei.
Beiträge für an 2005 abgeschlossene Verträge sind nicht länger als Sonderausgaben abzugsfähig.