Startseite 2. Zusatzversorgung Riester-Rente / PrämienRente
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Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit einer Riester-Rente können Sie sich eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen, wobei der Staat für Sie einen Teil der Beiträge übernimmt. |
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2002 und 2003
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1 %
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38 EUR
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46 EUR
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525 EUR
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2004 und 2005
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2 %
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76 EUR
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92 EUR
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1050 EUR
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2006 und 2007
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3 %
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114 EUR
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138 EUR
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1575 EUR
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ab 2008
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4 %
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154 EUR
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185 EUR
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2100 EUR
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Antworten zur Riester-Rente |
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Ab 2005 werden Vereinfachungen bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge - der Riester-Rente - sowohl für die Steuerpflichtigen als auch die Anbieter umgesetzt. So werden zum Beispiel das Antragsverfahren vereinfacht und die so genannten Riester-Produkte flexibler gestaltet.
So wird u. a. das Antragsverfahren durch die Einführung eines Dauerzulageantrags vereinfacht. Das heißt, der Zulageberechtigte kann seinen Anbieter bevollmächtigen, für ihn jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle (zentrale Stelle) zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung, z. B. bei Vertragsabschluss, reicht zukünftig aus. Außerdem wird der Katalog der Kriterien, die eine steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten möglich machen (Zertifizierungskriterien), vereinfacht.
Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, ist die Verwendung geschlechtsneutraler Tarife - so genannter Unisex-Tarife - vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Auszahlungen erhalten.
Bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden.
Für Ihre individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! |
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Verfahren §§ 90, 90 a und 91 EStG |

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Bildquelle (Stand 23.04.2003): www.bfa.de |
Übrigens |
Rürup-, Riester und Betriebsrenten sind "Hartz IV -sicher", d.h., sie bleiben beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei ! |
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