Altersvorsorge Informationen | Zu Favoriten hinzufügen | Stand: 30.09.2006
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Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit einer Riester-Rente können Sie sich eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen, wobei der Staat für Sie einen Teil der Beiträge übernimmt.

Veranlagungszeitraum   jährlicher Mindestbeitrag für die volle Förderung (% vom Vorjahresbrutto)  Maximale Grundzulage pro Jahr   Maximale Kinderzulage pro Jahr   Maximaler Sonderausgabenabzug pro Jahr  
2002 und 2003  1 %  38 EUR  46 EUR  525 EUR 
2004 und 2005  2 %  76 EUR  92 EUR  1050 EUR 
2006 und 2007  3 %  114 EUR  138 EUR  1575 EUR 
ab 2008  4 %  154 EUR  185 EUR  2100 EUR 


Antworten zur Riester-Rente

Wer wird gefördert ?

Was wird gefördert ?

Wie wird gefördert ?


Ab 2005 werden Vereinfachungen bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge - der Riester-Rente - sowohl für die Steuerpflichtigen als auch die Anbieter umgesetzt. So werden zum Beispiel das Antragsverfahren vereinfacht und die so genannten Riester-Produkte flexibler gestaltet.

So wird u. a. das Antragsverfahren durch die Einführung eines Dauerzulageantrags vereinfacht. Das heißt, der Zulageberechtigte kann seinen Anbieter bevollmächtigen, für ihn jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle (zentrale Stelle) zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung, z. B. bei Vertragsabschluss, reicht zukünftig aus. Außerdem wird der Katalog der Kriterien, die eine steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten möglich machen (Zertifizierungskriterien), vereinfacht.

Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. Für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, ist die Verwendung geschlechtsneutraler Tarife - so genannter Unisex-Tarife - vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Auszahlungen erhalten.

Bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden.


Für Ihre individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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Verfahren §§ 90, 90 a und 91 EStG

Bildquelle (Stand 23.04.2003): www.bfa.de

Übrigens

Rürup-, Riester und Betriebsrenten sind "Hartz IV -sicher",
d.h., sie bleiben beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei !

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